function updateIframe() { var loc = window.location.search; iframe = document.getElementById('stattbuchung'); iframe.src = iframe.src +loc; }

Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Die Fahrerlaubnis

Zunächst ist jeder zur Verkehrsteilnahme auf öffentlichen Straßen zugelassen, bei einzelnen Verkehrsarten ist aber eine Erlaubnis vorgeschrieben.

Wer körperlich und geistig nicht in der Lage ist, sich sicher im Verkehr zu bewegen, darf nur dann teilnehmen, wenn kein Anderer gefährdet wird. Wenn sich jemand als ungeeignet erweist, kann ihm das Führen von Kraftfahrzeugen sogar untersagt werden. Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, braucht eine Fahrerlaubnis.

In der Fahrerlaubnisverordnung wird festgelegt, welche Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt wird. Dies richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, den mitfahrenden Personen und der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Zum Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz, reicht die Fahrerlaubnis der Klasse B nicht aus, es wird eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D benötigt.

Da der Führer eines Kraftomnibusses (KOM) nicht nur für seine eigene Sicherheit, sondern auch für die der Fahrgäste zuständig ist, misst die Fahrerlaubnisverordnung der Verantwortung des Omnibusfahrers große Bedeutung zu. So fordert der Gesetzgeber ein Mindestalter von zunächst 24 Jahren für die Klasse D sowie 21 Jahren für die Klasse D1.

Nach der Ausbildung und erfolgreichen Prüfung erhält der Kraftfahrer einen Führerschein. Dieses Dokument ist der Nachweis dafür, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

  • Seit dem 10. 9. 2008, benötigen alle Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr eine Grundqualifikation und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung (näheres siehe Kapitel 1.1.5).
  • Der Führerschein ist immer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Prüfung

Die Fahrerlaubnisprüfung ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.

Die Theorieprüfung findet am PC statt und beinhaltet Multiple Choice Prüfungsfragen zum Grundstoff und klassenspezifischen Stoff der jeweiligen Nutzfahrzeugklasse.

In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse verfügt. Eine umweltbewusste und energiesparende Fahrweise sind ebenso nachzuweisen wie die Fahrfertigkeiten zur komfortablen Beförderung von Fahrgästen durch gleichmäßige Beschleunigung, ruhige Fahrweise und ruckfreies Bremsen.

Neben der Fahrprüfung müssen Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Abfahrtkontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Verbinden und Trennen (bei den Klassen D1E und DE)

Die Gesamtprüfungsdauer beträgt in den Klassen D1 und D mindestens 75 Minuten und in den Klassen D1E und DE mindestens 70 Minuten.

Davon muss die reine Fahrzeit in allen Klassen mindestens 45 Minuten betragen. Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden.

Der Prüfer teilt unmittelbar nach der praktischen Prüfung mit, ob die Prüfung bestanden wurde. Ist die Prüfung bestanden, händigt der Prüfer entweder einen neuen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung aus, mit welcher der neue Führerschein dann abgeholt werden kann.

Diese Bescheinigung über die bestandene Prüfung ist zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der neue Führerschein bei der Behörde abgeholt werden. Sie ist kein Ersatz für den Führerschein und berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges!

Händigt der Prüfer den Führerschein direkt aus, wird der alte Führerschein vorher eingezogen.

Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Inhaber der Fahrerlaubnisklasse bei seinen Fahrten für sich und seine Fahrgäste selbst verantwortlich.

Unterlagen zum Antrag der Fahrerlaubnis

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der körperlichen und geistigen Eignung
  • Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs

Der Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis muss bei der Führerscheinstelle der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Nach bestandener Prüfung wird die Fahrerlaubnis ausgehändigt. Ab diesem Moment darf dann selbständig das entsprechende Kraftfahrzeug im Strassenverkehr geführt werden.