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Fahrerlaubnis Klassen D, DE, D1, DE1

Grundqualifikation IHK

Seit dem 10. 9. 2008 gelten für alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Klassen D1, D1E, D und DE die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für Fahrer von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr der Klassen C1, C1E, C und CE.

Das Gesetz soll besondere Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer vermitteln, insbesondere eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Fahrverhaltens bewirken. Gefordert wird eine sogenannte Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung im Abstand von 5 Jahren.
Das gilt für Alle, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Dies ist der Fall bei Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer zGM von mehr als 3,5 t, beim Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt zunächst die Vorschrift der Grundqualifikation.

Es gibt drei Möglichkeiten diese Grundqualifikation zu erwerben:

  • Alle Auszubildenden zur Fachkraft im Fahrbetrieb, die eine dreijährige Lehrzeit mit anschließender erfolgreicher Gesellenprüfungvor der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren, haben hiermit auch die Grundqualifikation erworben.
  • Durch eine Prüfung vor der IHK lässt sich diese Vorschrift ebenfalls erfüllen. Die theoretische Prüfung dauert 240 Min., die praktische Prüfung 210 Min.
  • Eine Kombination aus Schulung und Prüfung, die beschleunigte Grundqualifikation.
    Die Ausbildung umfasst 140 Zeitstunden, von denen 10 Std. praktischer Unterricht sind. Die Prüfungsdauer reduziert sich auf 90 Min., eine praktische Prüfung gibt es hier nicht.

Fahrerlaubnis allgemein

Klasse D+DE
Klasse D

  • Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge die  zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
  • Ein Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.

Klasse DE

  • Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D  und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.

Klasse D1+D1E
Klasse D1

  • Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
  • Die Länge des Fahrzeuges darf maximal 8 Meter betragen.
  • Ein Anhänger mit einem zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.

Klasse D1E

  • Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.

Dauer / Ablauf

Theorie

  • Klasse D 
    - 6 Doppelstunden (Grundstoff) 
    - 18 Doppelstunden (Zusatzstoff)
  • Klasse D (bei Vorbesitz der Klasse C1) 
    - 6 Doppelstunden (Grundstoff) 
    - 12 Doppelstunden (Zusatzstoff)
  • Klasse D (bei Vorbesitz der Klasse C) 
    - 6 Doppelstunden (Grundstoff) 
    - 8 Doppelstunden (Zusatzstoff)

Praxis 

  • Fahrzeugtechnik 
    - Abfahrtkontrolle 
    - Mängelerkennung 
    - Störungsbeseitigung
  • fahrtechnische Grundausbildung (erst Solo, dann Zug) 
    - Fahrausbildung 
    - Grundaufgaben 
    - Verbinden und Trennen (bei Klasse E)
  • besondere Ausbildungsfahrten

Voraussetzungen

Allgemeinärztlich

Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
  • schneller reagieren,
  • sicherer und flexibler fahren,
  • Risiken besser einschätzen und
  • stets wachsam und belastbar sein.
Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
  • Herz-Kreislaufsystem,
  • Blut,
  • Nieren,
  • Diabetes,
  • Nervensystem,
  • Gehör,
  • Tagesschläfrigkeit und
  • psychische Erkrankungen,
  • ebenso ein eventuell vorliegender Drogenmissbrauch.
Selbstverständlich kann diese Untersuchung, wie auch die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungen, in der Verkehrsakademie Franken durchgeführt werden.

Augenärztlich

Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
  • durch einen Augenarzt,
  • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
  • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
  • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
  • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
Zentrale Tagessehschärfe
  • Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
  • Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
Übrige Sehfunktionen
  • Gesichtsfeld:
  • Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden.
  • Beweglichkeit und Stereosehen:
  • Ausschluss bei Doppeltsehen im. Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
  • Farbensehen:
  • Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
  • Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.

Leistungsfähigkeit

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen erfüllen.
Diese werden durch einen Test überprüft, der fünf einzelne Bereiche untersucht.
  • Belastbarkeit,
  • Orientierungsleistung,
  • Konzentrationsleistung,
  • Aufmerksamkeitsleistung,
  • Reaktionsfähigkeit
Die im Rahmen der Untersuchung eingesetzten Verfahren sind nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ausgewählt.

Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
  • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.

Erste Hilfe

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.

Fahreignungsregister

Text folgt in Kürze

Allgemeinärztlich

Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
  • schneller reagieren,
  • sicherer und flexibler fahren,
  • Risiken besser einschätzen und
  • stets wachsam und belastbar sein.
Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
  • Herz-Kreislaufsystem,
  • Blut,
  • Nieren,
  • Diabetes,
  • Nervensystem,
  • Gehör,
  • Tagesschläfrigkeit und
  • psychische Erkrankungen,
  • ebenso ein eventuell vorliegender Drogenmissbrauch.
Selbstverständlich kann diese Untersuchung, wie auch die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungen, in der Verkehrsakademie Franken durchgeführt werden.

Augenärztlich

Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
  • durch einen Augenarzt,
  • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
  • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
  • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
  • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
Zentrale Tagessehschärfe
  • Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
  • Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
Übrige Sehfunktionen
  • Gesichtsfeld:
  • Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden.
  • Beweglichkeit und Stereosehen:
  • Ausschluss bei Doppeltsehen im. Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
  • Farbensehen:
  • Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
  • Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.

Erste Hilfe

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.

Fahreignungsregister

Text folgt in Kürze
  • Allgemeinärztlich

    Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
    • schneller reagieren,
    • sicherer und flexibler fahren,
    • Risiken besser einschätzen und
    • stets wachsam und belastbar sein.
    Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
    • Herz-Kreislaufsystem,
    • Blut,
    • Nieren,
    • Diabetes,
    • Nervensystem,
    • Gehör,
    • Tagesschläfrigkeit und
    • psychische Erkrankungen,
    • ebenso ein eventuell vorliegender Drogenmissbrauch.
    Selbstverständlich kann diese Untersuchung, wie auch die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungen, in der Verkehrsakademie Franken durchgeführt werden.
  • Augenärztlich

    Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
    • durch einen Augenarzt,
    • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
    • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
    • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
    Zentrale Tagessehschärfe
    • Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
    • Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
    Übrige Sehfunktionen
    • Gesichtsfeld:
    • Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden.
    • Beweglichkeit und Stereosehen:
    • Ausschluss bei Doppeltsehen im. Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
    • Farbensehen:
    • Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
    • Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
    • Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.
  • Leistungsfähigkeit

    Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen erfüllen.
    Diese werden durch einen Test überprüft, der fünf einzelne Bereiche untersucht.
    • Belastbarkeit,
    • Orientierungsleistung,
    • Konzentrationsleistung,
    • Aufmerksamkeitsleistung,
    • Reaktionsfähigkeit
    Die im Rahmen der Untersuchung eingesetzten Verfahren sind nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ausgewählt.
  • Führungszeugnis

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
    • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
    Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

    Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.

    Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.
  • Erste Hilfe

    Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.
  • Fahreignungsregister

    Text folgt in Kürze
  • Allgemeinärztlich

    Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
    • schneller reagieren,
    • sicherer und flexibler fahren,
    • Risiken besser einschätzen und
    • stets wachsam und belastbar sein.
    Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
    • Herz-Kreislaufsystem,
    • Blut,
    • Nieren,
    • Diabetes,
    • Nervensystem,
    • Gehör,
    • Tagesschläfrigkeit und
    • psychische Erkrankungen,
    • ebenso ein eventuell vorliegender Drogenmissbrauch.
    Selbstverständlich kann diese Untersuchung, wie auch die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungen, in der Verkehrsakademie Franken durchgeführt werden.
  • Augenärztlich

    Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
    • durch einen Augenarzt,
    • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
    • einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
    • einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
    Zentrale Tagessehschärfe
    • Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
    • Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
    Übrige Sehfunktionen
    • Gesichtsfeld:
    • Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden.
    • Beweglichkeit und Stereosehen:
    • Ausschluss bei Doppeltsehen im. Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
    • Farbensehen:
    • Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
    • Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
    • Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.
  • Erste Hilfe

    Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.
  • Fahreignungsregister

    Text folgt in Kürze

Um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE erwerben zu können, muss der Behörde mitgeteilt werden:

  • die Personalien sowie ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • die ausbildende Fahrschule

Diesem Antrag sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • amtlicher Nachweis der Geburt
  • ein biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Bescheinigung augen-/ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
FEV-Testung
Der Test für die Erteilung / Verlängerung umfasst fünf Bereiche: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit.

Als Profi-Fahrer müssen Sie:

  • schneller reagieren,
  • sicherer und flexibler fahren,
  • Risiken besser einschätzen und
  • stets wachsam und belastbar sein.
Ärztliche Untersuchungen
  • allgemeinärztlich und augenärztlich

Praxistraining Reiseverkehr

Im Praxistraining Reiseverkehr lernen Sie alle relevanten Bereiche eines Omnibusunternehmens kennen.

Sie befördern Personen zu unterschiedlichen Reisezielen. Vor Fahrtantritt überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Bordgeräte und stellen die Funktions- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sicher. Vor Fahrtbeginn verstauen Sie das Gepäck der Gäste im Laderaum oder Anhänger. Sie informieren die Reisenden über die Dauer und Besonderheiten der Strecke und erklären die Busausstattung.

Während der Fahrt orientieren Sie sich mithilfe von Navigationsgeräten und organisieren in regelmäßigen Abständen Rast- und Essenspausen, bei denen Sie Snacks und Getränke verkaufen.

Wenn Störungen auftreten, informieren Sie die Fahrgäste. Wenn es während der Fahrt zu Konflikten kommt, greifen Sie als Fahrer verantwortungsbewusst ein, gehen auf die Gäste ein und lösen schwierige Situationen freundlich, aber bestimmt.

Praxistraining Linienverkehr

Im Praxistraining Linienverkehr lernen Sie kennen, wie in einem ÖPNV-Unternehmen Personen im Linienverkehr befördert werden.

Vor Fahrtantritt überprüfen Sie als Fahrer die Funktionen des Fahrzeuges auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Als Busfahrer befahren Sie bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrplanzeiten.

An den Haltestellen nehmen Sie Fahrgäste auf und kontrollieren deren Fahrausweise. Sie verkaufen Fahrausweise und bedienen die elektronischen Kassensysteme. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Beratung der Fahrgäste.

Bei Störungen im Fahrbetrieb informieren Sie die Fahrgäste über Verspätungen, Störungsursachen und Abweichungen vom Fahrplan und geben Auskünfte über Anschlussmöglichkeiten. Nach Fahrtende erstellen Sie die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Fahrt und rechnen eingenommene Fahrgelder bei der zuständigen Stelle ab.