Grundlegendes
Klasse D
- Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge die zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
- Ein Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
- erforderlicher Vorbesitz B
- eingeschlossene Klassen D1
- Mindestalter
24 Jahre
23 Jahre*
21 Jahre**
20 Jahre***
18 Jahre **** - Geltungsdauer fünf Jahre
Klasse DE
- Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.
- erforderlicher Vorbesitz B, D
- eingeschlossene Klassen BE, D1E, C1E (sofern C1 vorhanden)
- Mindestalter
24 Jahre
23 Jahre*
21 Jahre**
20 Jahre***
18 Jahre **** - Geltungsdauer fünf Jahre
* 23 Jahre:
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach §4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
** 21 Jahre:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetze
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach §4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 Kilometer.
***20 Jahre:
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin",
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
****18 Jahre:
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 Kilometer.
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
- bei Fahrten im Inland (entfällt ab dem Mindestalter von 24 Jahren)
- im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Diese Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat oder die Ausbildung abgeschlossen ist.