Grundlegendes
Klasse D1
- Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
- Die Länge des Fahrzeuges darf maximal 8 Meter betragen.
- Ein Anhänger mit einem zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
- erforderlicher Vorbesitz B
- eingeschlossene Klassen - - -
- Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre* - Geltungsdauer fünf Jahre
Klasse D1E
- Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.
- erforderlicher Vorbesitz B, D1
- eingeschlossene Klassen BE, C1E**
- Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre* - Geltungsdauer fünf Jahre
* 18 Jahre Mindestalter
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin",
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
- bei Fahrten im Inland (entfällt ab dem Mindestalter von 21 Jahren)
- im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Diese Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat oder die Ausbildung abgeschlossen ist.
** C1E ist nur dann eingeschlossen, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse C vorhanden ist.