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Um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE erwerben zu können, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen. Folgende Daten müssen der Behörde mitgeteilt werden:
Da die Fahrerlaubnis nur auf 5 Jahre erteilt wird, muss nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt werden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und das Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens müssen dann neu vorgelegt werden.
Diesem Antrag sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:
Allgemeinärztlich
Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
Damit Sie und Ihre Fahrgäste oder Güter sicher ankommen, müssen sich Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C und D untersuchen lassen.
Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. Die Untersuchung beinhaltet eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung. Für die Klassen D und die Personenbeförderung ist zusätzlich noch eine Leistungsuntersuchung vorgeschrieben.
Die Untersuchungsergebnisse werden durch die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle dokumentiert.
In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
Augenärztlich
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen.
Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
Über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
Folgende Anforderungen nach Anlage 6 der FEV müssen erfüllt werden:
Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Zentrale Tagessehschärfe
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden.
Übrige Sehfunktionen
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